Begutachtungen von Neu & Altanlagen

 

Nach Fertigstellung oder sicherheitsrelevante Veränderungen von Spielplätzen und Geräten sollte nach DIN EN 1176 eine sachkundige Person eine Inspektion der Anlage vornehmen. Die sicherheits- und wartungsrelevanten Anforderungen nach den gültigen Normen und Regelwerken werden bewertet. Eine Normkonformitätsbescheinigung in Form eines Prüfberichtes wird erstellt.

Die DIN EN 1176 mit den deutschen Abweichungen lassen viel Spielraum in den Auslegungen der Schriften. Bei Bedarf hierzu können auch mit den Versicherern, Gefährdungen beurteilt werden.

Sehr Hilfreich ist hier die Einbeziehung der Spielplatznutzer, um Spielabläufe und damit einhergehende Gefährdungspotenziale frühzeitig erkennen zu können.

Eine sogenannte "Abnahme" beinhaltet die Prüfung der:

 

- Planungsunterlagen
- baulichen Gerätesicherheit
- Standsicherheit
- Fallräume mit Sicherheitsabständen
- kompletten Spielplatzanlagen mit Bepflanzung und Einfriedung.

 

Für Neuanlagen können auch Inspektions- und Wartungspläne erstellt werden.

Gerne stehe ich Ihnen schon bei Konzeptionen, Planungen und Ausführungen beratend zur Seite, um oft aufwendige Nachbesserungen oder Regressansprüche zu vermeiden.

 

Angebot

 

Für ein Angebot werden detaillierte Beschreibungen oder Pläne von Geräten und Spielräumen benötigt.